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Richtig bewerben: Wann rufen Bewerber im Unternehmen an?

In meiner Blog-Rubrik „Richtig bewerben“ erhalten Sie verschiedenste Tipps zur Jobsuche, angefangen von der Erstellung überzeugender Bewerbungsunterlagen bis hin zum Verhalten im Vorstellungsgespräch oder im Assessment Center

Heute geht es darum, wann man als Bewerber im Unternehmen anrufen kann und sollte. Dazu schauen wir uns folgende Anlässe im Bewerbungsprozess einmal näher an:

Die Stellenanzeige hört sich wie für mich gemacht an – das sollte doch eigentlich auch der Personaler erfahren, bevor meine Bewerbung auf einem großen Stapel untergeht. Da hilft nur ein Anruf, oder?

Haben Sie noch gezielte Fragen, die wichtig sind zur Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen? Nur das ist ein „triftiger“ Grund für einen Anruf in diesem frühen Stadium des Bewerbungsprozesses. Denken Sie an die große Zahl Bewerbungen, die die Unternehmen erhalten, und an die zeitlichen Ressourcen der Ansprechpartner.

Beispiel: Eine Teilzeit-Tätigkeit ist ausgeschrieben, für Sie als teilzeit-arbeitende Mutter ist wichtig, um wie viele Stunden es sich handelt – ein absolut plausibler Grund für einen Anruf. 

Anderes Beispiel: In der Ausschreibung steht, dass nur Online-Bewerbungen angenommen werden und Sie sich über das entsprechende Online-Formular bewerben sollen. Ein Nachhaken, ob auch eine Bewerbung per E-Mail möglich ist, erübrigt sich. Sollte es allerdings beim Ausfüllen des Formulars wiederholt zu technischen Schwierigkeiten kommen, ist ein Nachhaken völlig okay.

Vor mindestens 2 Wochen habe ich meine Bewerbung abgeschickt und noch nichts gehört, noch nicht einmal einen Zwischenbescheid habe ich bekommen.

Zum Rekrutierungsprozess des Unternehmens gehören auch die internen Absprachen der Personaler mit dem jeweiligen Fachbereich, der die Stelle ausgeschrieben hat. Dieser muss ja auch die Bewerbungen sichten und Rückmeldungen geben. Und das kann unterschiedlich lang dauern, Urlaubszeit kann dazu kommen – und jedes Unternehmen gestaltet natürlich seinen Auswahlprozess anders. Sollten Sie bereits längere Zeit auf eine Rückmeldung warten, erkundigen Sie sich beim Unternehmen – denn normalerweise haben die meisten inzwischen automatisierte Zwischenbescheide hinterlegt. Eine Nachfrage per E-Mail ist allerdings in diesem Fall ausreichend, sollten Sie darauf auch nichts hören, rufen Sie gerne an.

Ich bin auf dem Weg zum Vorstellungsgespräch, es kommt allerdings zu Stau bzw. zu Verspätungen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln …

Sie haben alles gegeben für eine rechtzeitige Ankunft, und jetzt das. Wenn Sie den Eindruck haben, dass es wirklich eng werden kann mit einem rechtzeitigen Eintreffen im Unternehmen, weil Sie auch keinerlei Informationen zum aktuellen Stand erhalten, hilft nur eins: Rufen Sie Ihre/n AnsprechpartnerIn an (siehe Einladung zum Vorstellungsgespräch). Es hilft kein Hoffen, dass es noch rechtzeitig klappt, sondern das beste Reagieren in dieser Situation ist ein vorausschauender Anruf. Dieser zeigt, dass Sie sich gekümmert haben. Erklären Sie kurz und knackig die Situation, keine ausschweifenden Erklärungen oder Rechtfertigungen. Wenn Sie dann (zum Glück) doch pünktlich ankommen sollten – umso besser!

Seit dem Vorstellungsgespräch habe ich nichts wieder gehört, obwohl sich die Ansprechpartner innerhalb von 2 Wochen melden wollten …

Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Im optimalen Fall hält Sie die/der AnsprechpartnerIn aus der Personalabteilung auf dem Laufenden, sollte es, entgegen der Ankündigung, zu längeren Verzögerungen kommen. Vertrauen Sie in dieser Situation Ihrem Bauchgefühl. Ist das Vorstellungsgespräch wirklich gut gelaufen, spricht nichts gegen einen Anruf, damit bekunden Sie ja auch Ihr weiteres Interesse an der ausgeschriebenen Position. Aber auch, wenn Sie ein nicht so gutes Gefühl haben, können Sie sich durchaus melden, denn die Aussage war „2 Wochen“ – sind die vorüber, ist es absolut legitim, wenn Sie nachhaken – Sie zeigen auch damit Ihr Interesse an der Position bzw. am Ausgang des Vorstellungsgesprächs. Sollten Sie keine Runde weiterkommen, so können Sie das Thema wenigstens für sich abhaken und sich mit Schwung neuen Bewerbungen widmen.

Leider habe ich nach dem Vorstellungsgespräch eine Absage erhalten – dabei hatte ich so ein gutes Gefühl im Gespräch! Kann ich um ein Feedback bitten?

Nichts spricht dagegen. In Zeiten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind Unternehmen allerdings weniger offen hinsichtlich eines ausführlichen Feedbacks zum Vorstellungsgespräch und berufen sich häufig auf die Aussage „Ein anderer Bewerber erfüllt mit seinen Qualifikationen unsere Anforderungen an die Stelle noch besser …“. Doch wenn es sich um ein richtig gutes Gespräch gehandelt hat, ist es einen Versuch wert. Je nach ‚Haltung‘ gibt es auch immer wieder Personaler/Fachbereiche, die den Bewerbern noch ein paar Tipps mit auf den Weg geben und nicht gleich eine AGG-Klage befürchten. Ausprobieren! Denn durch das Nachfragen besteht auf jeden Fall die Möglichkeit, die Bewerbung und das Erlebte im Zweifel abzuhaken und sich neuen Ausschreibungen und Chancen zuzuwenden, ohne diese „unerledigte Sache“ immer im Kopf zu haben.

Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Bewerbungsprozess! 

Noch mehr Tipps

In verschiedenen Blog-Beiträgen oder auch in meinen Bewerbungstrainings in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet erhalten Sie noch mehr Tipps für Ihre Bewerbung.

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an! Hier finden Sie meine Kontaktdaten.

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